Maklerprovision verständlich erklärt –
Ihre Fragen zu Kosten, Aufteilung & Recht
Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage in der Regel zu gleichen Teilen. Bei casa4mia Immobilien setzen wir auf Fairness, Transparenz und nachvollziehbare Vereinbarungen.

Wer zahlt eigentlich die Maklercourtage?
Maklerprovision – häufig ein Missverständnis
Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – sorgt bei vielen Eigentümern und Käufern für Unsicherheit. Seit Dezember 2020 gilt eine klare Regelung: Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Trotzdem gibt es verschiedene Vereinbarungen und Sonderfälle. Wir geben Ihnen einen Überblick, was erlaubt ist und wie Sie von klaren Absprachen profitieren.
Diese drei Punkte sind für Eigentümer und Käufer besonders wichtig.
01
Was ist eine Maklerprovision?
Die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung durch den Makler – geregelt im BGB, individuell vereinbart.
02
Innen- & Außenprovision
Verkäufer zahlt Innenprovision, Käufer Außenprovision. Häufig wird die Provision paritätisch geteilt.
03
Gesetzliche Regelung seit 2020
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen teilen Käufer & Verkäufer die Maklerprovision.
Ein Maklervertrag muss seit 2020 in Textform geschlossen werden – z. B. per E-Mail. Damit erhalten beide Parteien Rechtssicherheit und Klarheit. Für Mieter gilt nach wie vor das Bestellerprinzip: Nur wer den Makler beauftragt, zahlt. Beim Kauf sind faire Lösungen durch die Teilung üblich – insbesondere in Bayern, wo die Maklercourtage traditionell bei 7,14 % (inkl. MwSt.) liegt.
Transparente Verträge
Maklerverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden – Handschlag reicht nicht mehr aus.
Faire Kostenaufteilung
Der Auftraggeber trägt immer mindestens
50 % der Courtage – Ausnahmen nur im Einzelfall.
Regionale Unterschiede
In Bayern liegt die Provision meist bei 7,14 % inkl. MwSt., in anderen Bundesländern niedriger.
Verhandelbare Courtage
Die Höhe ist nicht starr – sie kann im Rahmen der üblichen Sätze individuell angepasst werden.
Maklerprovision verständlich erklärt – mit casa4mia.Immobilien
Ob Sie verkaufen, kaufen oder vermieten möchten – wir begleiten Sie mit Klarheit und Herz. So wissen Sie jederzeit, welche Kosten entstehen und wie die Provision geregelt ist.
FAQs
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maklerprovision – verständlich erklärt, transparent aufbereitet und immer aktuell.
Was ist eine Maklerprovision nach § 652 BGB?
Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler erhält, wenn durch seine Tätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Sie ist seit 1896 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenprovision?
Die Innenprovision zahlt der Verkäufer direkt an den Makler – sie wird nicht im Exposé ausgewiesen.
Die Außenprovision zahlt der Käufer. Sie ist im Exposé angegeben und somit für Interessenten sofort sichtbar.
Wie ist die Maklerprovision seit 2020 gesetzlich geregelt?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit: Käufer und Verkäufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich die Maklercourtage in der Regel zu gleichen Teilen. Der Auftraggeber muss dabei immer mindestens 50 % tragen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
In Bayern liegt die übliche Maklerprovision beim Immobilienkauf bei 7,14 % inkl. MwSt. – diese wird in der Regel je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen.
Wann muss die Maklerprovision gezahlt werden?
Die Provision wird fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig abgeschlossen ist und der Makler seine Leistung nachweislich erbracht hat. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Ja, wenn die Immobilie zur Einkünfteerzielung dient (z. B. Vermietung). In diesem Fall kann die Courtage als Werbungskosten oder Betriebsausgabe angesetzt werden.
Nicht absetzbar ist die Provision beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum oder bei steuerfreien Verkäufen.
Wann entfällt die Maklercourtage?
Eine Provision darf nicht verlangt werden, wenn:
- es sich um preisgebundenen Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) handelt,
- Makler und Eigentümer rechtlich oder wirtschaftlich verbunden sind,
- der Makler selbst Eigentümer, Vermieter oder Verwalter ist,
- oder die Courtage sittenwidrig überhöht ist.
Ist die Höhe der Provision verhandelbar?
Ja – die Höhe der Provision ist grundsätzlich verhandelbar. Makler orientieren sich an regional üblichen Sätzen, solange gesetzliche Obergrenzen eingehalten werden.
Wie ist die Maklerprovision bei Mietwohnungen geregelt?
Hier gilt das Bestellerprinzip: Nur derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Gesetzlich ist sie auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir beraten Sie persönlich.