Geldwäschegesetz (GwG) –
Unsere Pflicht für Transparenz und Sicherheit

Als Immobilienmakler gehören wir zu den gesetzlich verpflichteten Berufsgruppen. Wir erfüllen alle Anforderungen des Geldwäschegesetzes – für Ihre Sicherheit und für mehr Transparenz.

Warum betrifft das Geldwäschegesetz Immobilienmakler?

Pflicht zur Kontrolle – Verantwortung für Vertrauen

Immobilientransaktionen bewegen oft hohe Summen und sind daher anfällig für Geldwäscheversuche. Deshalb schreibt das Geldwäschegesetz (GwG) besondere Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler vor. Als seriöses Unternehmen prüfen wir die Identität unserer Kunden sorgfältig und dokumentieren die Geschäftsvorgänge. Damit stehen wir in einer Reihe mit Banken, Notaren und Rechtsanwälten – und leisten einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche.


Diese drei Punkte zeigen, was das Geldwäschegesetz für Sie bedeutet.

01

Gesetzliche Pflicht

Wir sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet, alle Vorgaben einzuhalten.

02

Identitätsprüfung

Vor Abschluss von Verträgen müssen wir die Identität unserer Kunden eindeutig feststellen.

03

Dokumentation

Alle relevanten Unterlagen und Prüfungen werden sicher und nachvollziehbar gespeichert.

So stellen wir sicher, dass jede Transaktion rechtlich einwandfrei und transparent erfolgt. Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes ist keine Option, sondern Pflicht. Dazu gehören u. a. Identitätsprüfungen, die Dokumentation der Transaktionen und die Meldung verdächtiger Vorgänge. Für Sie bedeutet das: maximale Sicherheit bei allen Immobilientransaktionen. Das sind die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Identifizierung

Wir prüfen Ausweisdokumente und stellen sicher, dass Käufer und Verkäufer eindeutig bekannt sind.

Transparenz

Alle Geschäftsvorgänge werden vollständig dokumentiert – nachvollziehbar und überprüfbar.

Meldepflicht

Bei Verdacht auf Geldwäsche sind wir gesetzlich verpflichtet, die Behörden unverzüglich und direkt zu informieren.

Vertraulichkeit

Ihre persönlichen Daten werden immer DSGVO-konform behandelt – streng vertraulich, geschützt und ausschließlich gesetzlich genutzt.

Viele Kunden fragen sich, welche Daten erhoben werden, wie diese geschützt sind und warum Immobilienmakler eine so wichtige Rolle im Geldwäschegesetz spielen. Hier geben wir Ihnen die Antworten.

FAQs

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Geldwäschegesetz (GwG) und unsere Pflichten.

  • Warum betrifft das Geldwäschegesetz auch Immobilienmakler?

    Weil hohe Geldsummen bewegt werden – die Immobilienbranche ist besonders anfällig für Geldwäsche.

  • Welche Daten werden geprüft?

    In der Regel sind dies Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sowie Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person.


  • Muss ich als Kunde aktiv etwas tun?

    Ja, Sie müssen sich ausweisen und die erforderlichen Unterlagen bereitstellen – sonst dürfen wir keine Geschäftsbeziehung eingehen.

  • Was passiert mit meinen Daten?

    Sie werden vertraulich behandelt, verschlüsselt gespeichert und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt.

  • Meldet der Makler automatisch alle Vorgänge?

    Nein – nur bei Verdacht auf Geldwäsche sind wir verpflichtet, eine Meldung an die zuständige Behörde abzugeben.

Mit diesen Antworten wissen Sie, was das Geldwäschegesetz für Immobilientransaktionen bedeutet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung. Das Geldwäschegesetz ist für uns kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiger Beitrag zu Transparenz und Sicherheit. So können Sie sicher sein, dass Ihr Immobiliengeschäft bei casa4mia in seriösen Händen ist.

Vertrauen Sie auf Rechtssicherheit und Transparenz – wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Geldwäschegesetz persönlich zur Seite.

Contact Us